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OLG Stuttgart, 31.08.2012 - 19 U 83/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei Erteilung einer Einzelanweisung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 520 Abs. 1; ZPO § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 17.04.2012 - 23 O 21/11
- OLG Stuttgart, 31.08.2012 - 19 U 83/12
- BGH, 16.12.2013 - II ZB 23/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.04.2007 - III ZB 85/06
Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung zur Wahrung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2012 - 19 U 83/12
Der Rechtsanwalt muss deshalb, wenn er nicht die sofortige Ausführung seiner Einzelweisung anordnet, durch eine allgemeine Weisung oder durch einen im Einzelfall zu erteilenden Auftrag Vorkehrungen hiergegen treffen (statt aller BGH, Beschl. v. 4. April 2007 - III ZB 85/06, BGHReport 2007, 623). - BGH, 17.01.2012 - VI ZB 11/11
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2012 - 19 U 83/12
a) So fehlt es bereits an einem Vorbringen dazu, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird, was erforderlich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Januar 2012 - VI ZB 11/11, NJW-RR 2012, 427). - BGH, 27.03.2012 - II ZB 10/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten vor …
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2012 - 19 U 83/12
b) Und selbst wenn eine solche Kontrolle, wie nicht, stattgefunden hätte, ist nicht vorgetragen, wodurch sich die Prozessbevollmächtigte der Klägerin vor der irrtümlichen Löschung der Fristen im Fristenkalender geschützt hat (BGH, Beschl. v. 27. März 2012 - II ZB 10/11, NJW-RR 2012, 745).